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Kurzzeitkennzeichen Versicherung

Mit der Kurzkennzeichen Versicherung inklusive grüner Karte steht Ihrer Fahrzeugüberführung ins Ausland nichts mehr im Wege. Das Besondere daran: Sie können sich Ihre persönliche grüne Karte direkt nach dem Kauf selber ausdrucken, sodass die Unterlagen für Ihre Kurzkennzeichen Versicherung sofort verfügbar sind.

  • Alle Fahrzeugarten, PKW, LKW, Anhänger
  • Versicherungsschutz für 1, 3 oder 5 Tage
  • eVB mit grüner Karte sofort per Download/E-Mail oder auch per Post
  • Top-Konditionen
  • Freundlicher und schneller Service
  • Sicher bezahlen
 

pro Stück:

Planen Sie die Überführung in das europäische Ausland, dann sind Sie mit unserer Kurzkennzeichen Versicherung mit grüner Karte gut beraten. Unsere Angebote sind sicher und günstig, unser Service exzellent. Sie erhalten Ihren Versicherungsschutz, die eVB-Nummer samt grüner Karte, innerhalb von zwei Minuten per E-Mail und als Download. Optional schicken wir Ihnen die Unterlagen per Post zu. Einfach ausdrucken, aktivieren und zulassen.

Im Gegensatz zu vielen anderen Versicherern bekommen Sie Ihre Kurzkennzeichen Versicherung bei uns nach Maß. Das bedeutet, Sie müssen keine allgemeine Versicherung abschließen, sondern können diese an den Fahrzeugtyp anpassen. Die Überführung eines Anhängers ist somit deutlich günstiger als die Überführung eines Lkws. Und das Beste daran: Sie können die Kurzkennzeichen Versicherung mit grüner Karte für einen, drei oder fünf Tage abschließen.

Wichtige Hinweise zur Ausfuhr mit dem Kurzzeitkennzeichen

Die ausländischen Behörden stehen dem Kurzzeitkennzeichen mitunter skeptisch gegenüber. Aus diesem Grunde sollten Sie im Vorfeld prüfen, ob es beispielsweise im Internet Erfahrungen zu Fahrten mit Kurzzeitkennzeichen in das von Ihnen präferierte Land oder einem Land auf den Weg dorthin gibt. Zwar regelt das sogenannte Schengener Abkommen die Einreise mit dem Auto in andere Länder. Das Kurzzeitkennzeichen muss, weil es ein innerdeutsches Kennzeichen ist, jedoch nicht zwangsläufig akzeptiert werden. Als sichere Alternative raten wir grundsaetzlich auf ein Ausfuhrkennzeichen zu zu lassen, wenn das Fahrzeug nicht nach Deutschland zurueck kommt!

Druck der grünen Karte

Nach dem Erwerb der Kurzzeitkennzeichen Versicherung inklusive der grünen Karte erhalten Sie von uns die benötigte eVB-Nummer sowie das Online-Dokument, welches die grüne Karte beinhaltet. Letzteres können Sie sofort selbst ausdrucken. Dazu benutzen Sie bitte grünes Kartonpapier (am besten bis 120g). Verwenden Sie einen Farbdrucker, können Sie die grüne Karte auch auf ein dickeres weißes Papier ausdrucken. Alternativ schicken wir Ihnen die grüne Karte gerne per Post zu.

Aktivieren der Versicherung

Die von uns übersendete eVB-Nummer können Sie sofort unter der Adresse www.evb-freischaltung.de aktivieren - sie kann jedoch auch später genutzt werden. Einfach den Namen und die Adresse des Versicherungsnehmers eingeben, absenden und fertig. In ca. 2 Minuten ist Ihre eVB aktiviert.

Nachdem die eVB-Nummer aktiviert wurde, können Sie diese zur Zulassung verwenden. Die Gültigkeit nach Aktivierung beträgt fünf Tage. Erst nach erfolgter Zulassung beginnt der Versicherungsschutz.

Ausstellungsorte

Das Kurzzeitkennzeichen darf deutschlandweit bei den entsprechenden Behörden beantragt werden. Seit April 2015 wurde neben dem Wohnortprinzip auch das Standortprinzip für Kurzzeitkennzeichen eingefürt, Es gibt keine Bindung an den Wohnort mehr. Viele unserer Kunden berichten aber, dass beim Standortprinzip (also dort wo das Fahrzeug steht) es Probleme bei der Zulassungsstelle gibt, wenn das Fahrzeug keine gueltige Hauptuntersuchung (sprich keinen gueltigen TUV) mehr hat). Bitte klaeren Sie das mit der entsprechenden Zulassungsstelle im Vorfeld.

Versicherungsschutz

Der Versicherungsschutz sowie die Deckungsbereiche der Kurzzeitkennzeichen Versicherung sind auf der grünen Karte vermerkt. Sie sind ausschließlich durch eine gesetzliche Kfz-Haftpflichtversicherung geschützt. Sollten Sie Interesse an einer Vollkasko-, Teilkasko oder Insassenversicherung bei der Kurzzeitkennzeichen Versicherung haben, sprechen Sie uns bitte persönlich vor dem Erwerb der Kurzzeitkennzeichen Versicherung an. Wir finden für Sie die Lösung, um diese Risiken abzudecken.

Unsere Kurzzeitkennzeichen Versicherungen decken zu den jeweiligen gesetzlichen Deckungssummen des betreffenden Landes. Für Länder die auf der grünen internationalen Versicherungskarte (IVK) gestrichen sind, besteht kein Versicherungsschutz.

TÜV bei Kurzzeitkennzeichen

Das Fahrzeug, welches mit Kurzkennzeichen zugelassen werden soll, benötigt einen gültigen TÜV. Hat es diesen nicht, sind ausschließlich Fahrten zur nächsten Prüfstelle erlaubt von dort nur zur naechstgeigneten Einrichtung zur Beseitigung des Mangels erlaubt. (Paragraph 16 FZV).

Zulassung und Kosten

Für die Zulassung des Kurzzeitkennzeichens wird die Kurzzeitkennzeichen Versicherung (eVB-Nummer) benötigt. Außerdem sind Zulassungsbescheinigung I & II sowie eine etwaige Stillegungsbescheinigung oder wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist, sind die Kennzeichen mitzubringen. Der Fahrzeughalter oder eine bevollmächtigte Person benötigen einen Personalausweis oder einen Reisepass mit Meldebestätigung. Firmen benötigen einen Auszug aus dem Handelsregister oder eine Gewerbeanmeldung. Vereine benötigen einen Vereinsregisterauszug. Rechnen Sie am besten mit Zulassungsgebühren von rund 13,- Euro sowie Kosten für die Schilderprägung, die im Regelfall zwischen 15,- Euro und 30,- Euro liegen. Sollte der Fahrzeughalter nicht persönlich erscheinen können, wird eine Vollmacht benötigt.

* Alle Preise inkl. der derzeit gültigen gesetzlichen Versicherungsteuer.

Je nach Zahlungs-/Versandart fallen zusätzliche Kosten an.

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