Es kann vorkommen, dass eine erworbene Versicherung doch nicht mehr benötigt wird. Für solche Fälle bieten wir Ihnen die unkomplizierte Möglichkeit, Ihre Ausfuhr- oder Kurzzeitkennzeichen-Versicherung zu stornieren. Die grundlegende Voraussetzung für eine Rückgabe ist, dass die Versicherung noch nicht für eine Zulassung genutzt wurde.
Eine Kurzzeitkennzeichen-Versicherung kann jederzeit storniert werden, solange sie sich nicht in der Aktivierungsphase befindet. Diese Phase dauert 30 Tage ab Ausstellungsdatum der eVB-Nummer. Innerhalb dieser Zeitspanne ist die eVB-Nummer für die Zulassung Ihres Fahrzeugs gültig. Nach Ablauf dieser 30 Tage wird die eVB-Nummer automatisch ungültig und kann von uns storniert werden.
Für die Rückgabe einer Ausfuhrkennzeichen-Versicherung ist es erforderlich, dass Sie uns die originalen Versicherungsdokumente (drei bzw. vier gelbe und eine grüne Versicherungskarte), die Sie von uns erhalten haben, vollständig zurücksenden. Sobald uns diese Unterlagen vorliegen, steht einer Rücknahme nichts im Wege.
Bitte kontaktieren Sie uns vor jeder gewünschten Rückgabe. Sie erreichen uns per E-Mail, Fax, Post oder telefonisch. Für eine reibungslose Abwicklung benötigen wir folgende Angaben:
Erfolgte die ursprüngliche Zahlung per Kreditkarte oder PayPal, wird der Betrag direkt auf das von Ihnen genutzte Konto zurückerstattet.
Bitte beachten Sie, dass beim Erwerb einer Kurzzeitkennzeichen- oder Ausfuhrkennzeichen-Versicherung bereits administrative Dienstleistungen und Services erbracht wurden. Aus diesem Grund kann bei einer Stornierung eine Service- und Verwaltungspauschale anfallen.
Die Höhe einer eventuell anfallenden Pauschale ist vom Einzelfall abhängig und kann bei uns erfragt werden.
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