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Ausfuhrkennzeichen Versicherung

Die Ausfuhrkennzeichen Versicherung ist Ihr perfekter Weg für den Export: Sei es nach Europa oder in das weltweite Ausland. Sie erhalten die gelben Doppelkarten sowie die grüne Versicherungskarte ohne Umwege per Post und können diese dann sofort zur Zulassung nutzen. Selbstverständlich stehen wir Ihnen während unserer Öffnungszeiten jederzeit telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.

  • Alle Fahrzeugtypen, PKW, LKW, Anhänger/Auflieger
  • Versicherungsschutz von 9 bis 360 Tage
  • Versicherungsbestätigungen gelb und grün
  • Postversand noch am Bestelltag
  • Top-Konditionen
  • Schneller und freundlicher Service
  • Sichere Zahlungsweisen
 

pro Stück:

Das Exportieren Ihres Fahrzeugs ist eine spannende und teilweise komplexe Angelegenheit, bei der wir Sie mit unserer umfassenden und günstigen Ausfuhrkennzeichen Versicherung unterstützen möchten. Sobald Sie die Versicherung bestellt haben, senden wir Ihnen alle nötigen Unterlagen inklusive der grünen Karte per Einschreiben zu - auf Wunsch natürlich auch per Express-Versand. Mit diesen Unterlagen können Sie dann den Versicherungsschutz auf der Zulassungsstelle nachweisen und das Ausfuhrkennzeichen beantragen. Ohne Probleme, ohne Zeitverlust - zu Top-Konditionen und mit einem hervorragenden Haftpflichtschutz.

Unsere Ausfuhrkennzeichen Versicherungen können mit verschiedenen Gültigkeiten erworben werden. So haben Sie die Wahl zwischen 9 Tagen, 15 Tagen und ein bis zwölf Monaten. So lassen sich auch große Projekte verwirklichen, ohne dass die Zeit knapp wird. Im Gegensatz zu anderen Anbietern können Sie bei uns auswählen, ob Sie die Ausfuhrkennzeichen Versicherung für ein Auto/PKW/PKW Kombi, einen Anhänger/Auflieger/Wohnwagen, einen Lastkraftwagen/LKW oder ein anderes Fahrzeug benötigen. Viel Versicherung zum kleinen Preis. Wir freuen uns darauf, Ihren Auto Export absichern zu können.

Länderdeckung

Nachfolgende Länder sind mit der Versicherung gedeckt :

Albanien, Andorra, Belgien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Grossbritannien, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Marokko, Mazedonien, Moldawien, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russland, Schweden, Schweiz, Serbien und Montenegro, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Tunesien, Türkei, Ukraine, Ungarn, Weissrussland, Zypern,

Warum Online-Aktivierung nicht möglich ist

Im Gegensatz zur Kurzkennzeichen Versicherung ist die Online-Aktivierung bei der Ausfuhrkennzeichen Versicherung nicht möglich. Aus diesem Grund lassen wir Ihnen die drei bzw. vier (je nach Versicherer) gelben Versicherungskarten sowie die grüne Karte per Briefpost zukommen, sodass sie die Unterlagen anschließend als Versicherungsnachweis nutzen können. Der Versand erfolgt per Einschreiben und geht dementsprechend zügig vonstatten. Mehr Informationen zu unseren Versandarten erhalten Sie hier.

Ausstellungsorte

Das Ausfuhrkennzeichen kann an jeder Kfz-Zulassungsstelle in Deutschland beantragt werden und ist nicht an den Wohnort des Fahrzeughalters gebunden.

Versicherungsschutz

Bei der Versicherung handelt es sich um eine reine Haftpflichtversicherung, deren Deckungssummen von den jeweiligen Ländern abhängen. Auf der grünen Karte können Sie sehen, welche Länder von der Ausfuhrkennzeichen Versicherung abgedeckt sind. Ist ein Land durchgestrichen, bedarf es einer separaten Grenz-Anschlussversicherung. Diese kann am Grenzübergang des jeweiligen Landes erworben werden. Die Kennzeichen behalten jedoch ihre Gültigkeit, sofern deren Dauer noch nicht abgelaufen ist.

Unsere Ausfuhrkennzeichen Versicherungen bieten Ihnen zu jeder Zeit den bestmöglichen Schutz. In einigen Ländern sind die Voraussetzungen für diesen jedoch nicht zu jeder Zeit gegeben, sodass Sie bei Grenzüberschreitung auf eine dortige Ersatzversicherung zurückgreifen müssen. Je nach Versicherer kann das folgenden Länder betreffen: Israel, Iran, Marokko, Türkei, Tunesien

Eine Vollkasko- oder Insassenschutzversicherung ist in unseren Angeboten nicht enthalten. Sollten Sie Interesse an diesen haben, kontaktieren Sie uns bitte vor dem Erwerb der Versicherung. Wir haben auch für diesen Wunsch eine passende Lösung für Sie.

TÜV bei Ausfuhrkennzeichen

Für die Zulassung eines Ausfuhrkennzeichens wird ein gültiger TÜV benötigt. Dessen Gültigkeit muss mindestens der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens entsprechen. Ist das Fahrzeug bereits stillgelegt, muss ein Gutachten vorgelegt werden.

Mehrwertsteuer und Kfz-Steuer

Für das Ausfuhrkennzeichen besteht keine Steuerfreiheit. Für die Dauer der Nutzung ist eine Kfz-Steuer zu entrichten. Diese ist immer für den vollen Monat zu zahlen. Ausnahme hier ist der erste Monat, dieser ist immer gesamt zu bezahlen, auch wenn die Versicherungsdauer nur 9 bzw. 15 Tage beträgt.

Soll das Fahrzeug in das nichteuropäische Ausland exportiert werden, besteht die Möglichkeit einer Mehrwertsteuerrückerstattung. Für diese ist es wichtig, dass die originalen Ausreisedokumente samt Stempel und Beglaubigung der jeweiligen Zollbehörden vorliegen. Ihr Kfz-Händler informiert Sie hier ausführlich, was zu beachten ist und welche Unterlagen an ihn geschickt werden müssen, damit Ihnen die Mehrwertsteuer erstattet werden kann.

Zulassungsunterlagen und -kosten

Für die Zulassung des Ausfuhrkennzeichens fallen Gebühren in Höhe von etwa 15,- Euro an. Dazu kommen die Kosten für die Schilderprägung, die zwischen 15,- Euro und 30,- Euro liegen. Für die Zulassung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung
  • für Gewerbe: Gewerbeschein oder Handelsregisterauszug
  • für Vereine: Vereinsregisterauszug
  • bei Vertretung: Vollmacht des Fahrzeughalters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I & II
  • wenn angemeldet, die Nummernschilder
  • wenn abgemeldet, die Stilllegebescheinigung samt TÜV-Gutachten
  • Versicherungsnachweise (gelbe Karten) samt grüner Karte

Bitte beachten Sie, dass das Fahrzeug ebenso vor Ort sein muss. Mehr dazu unter dem Punkt "Vorführpflicht".

Vorführpflicht

Um einem Missbrauch vorzubeugen, kann es vereinzelt zu einer Vorführung des Fahrzeugs kommen. Dabei wird das zu exportierende Auto von der Zulassungsstelle überprüft. Dazu gehört beispielsweise die Prüfung der Fahrgestellnummer.

Internationaler Fahrzeugschein

Soll die Reise in das nichteuropäische Ausland führen, ist es ratsam, einen internationalen Fahrzeugschein zu beantragen. Dieser enthält die Fahrzeugangaben in verschiedenen Sprachen und wird von ausländischen Behörden anerkannt.

Die Beantragung eines internationalen Fahrzeugscheins kostet in der Regel zwischen 10,- Euro und 15,- Euro.

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