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Die grüne Versicherungskarte

Das Autofahren mit einer gültigen Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, um finanzielle Notstände nach Unfällen zu vermeiden. Aus diesem Grund bedarf es seit 1965 für Fahrten ins Ausland eines Versicherungsnachweises, der auch international anerkannt wird. Im Rahmen des Schengener Abkommens einigten sich viele Staaten deshalb auf die sogenannte internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr, die heutzutage als grüne Versicherungskarte bekannt ist. Dieses Dokument dient in allen involvierten Staaten als gültiger Versicherungsnachweis - sei es für Urlauber oder für Exporteure, die ihr Auto überführen.

Hinweis: Zwar heißt es aus verschiedenene Quellen, dass das Mitführen der grünen Versicherungskarte keine Pflicht sei. Dennoch empfiehlt es sich, das Dokument im Ausland stets bei sich zu führen. Mithilfe der Karte wird die Schadensabwicklung deutlich erleichtert.

Alle Staaten auf der grünen Versicherungskarte

Auf dieser grünen Versicherungskarte sind alle Staaten verzeichnet, die Teil des Abkommens sind. Kann der Schutz der Haftpflichtversicherung für ein Land nicht gewährleistet werden, so ist dieses Land gestrichen. An den Grenzen dieser Länder lassen sich jedoch separate Versicherungen abschließen, um die Reise unverzüglich fortsetzen zu können.

Es ist dabei zu beachten, dass die Deckungssummen der einzelnen Länder deutlich variieren können. Ist man in Deutschland sowohl für Personen- als auch für Sachschäden ausreichend versichert, kann eine solche Deckungssumme in anderen Ländern wesentlich geringer ausfallen. Wir zeigen Ihnen nachfolgend, welche Deckungsbereiche in welchem Land für die Haftpflichtversicherung mit der grünen Versicherungskarte gelten.

Albanien (AN)

Die Versicherungsbestimmungen in Albanien sehen vor, dass die Versicherung bei Personenschäden maximal 360.000 Euro und bei Sachschäden 36.000 Euro zu tragen hat.

Andorra (AND)

In Andorra sind alle Schadensarten (Personen- und Sachschäden) mit einer Summe von 50.000.000 Euro abgedeckt.

Belgien (B)

Wer nach Belgien reist, der darf sich über das berühmte Bier und die weltbekannte Schokolade freuen. Und über hohe Deckungssummen. Denn Personenschäden sind mit 1.000.000.000 Euro abgesichert. Sachschäden werden in unbegrenzter Höhe übernommen.

Bosnien Herzegowina (BIH)

Sollten Sie in Bosnien Herzegowina in einen Unfall verwickelt sein, so übernimmt die Versicherung für Personenschäden maximal 511.000 Euro. Sollten auch Sachschäden entstanden sein, so wird für 178.000 Euro maximal gehaftet.

Bulgarien (BG)

Möchten Sie mit der grünen Versicherungskarte durch Bulgarien, so sind Sie für Personen- und Sachschäden mit einer Summe von 510.000 Euro geschützt.

Dänemark (DK)

In Dänemark sind entstehende Personenschäden mit 13.400.000 Euro gedeckt. Sachschäden sind bis 2.680.000 Euro abgesichert. Ihre Fahrt durch Dänemark ist also vollkommen sicher.

Deutschland (D)

Wer im Land der unbegrenzten Autobahngeschwindigkeit unterwegs ist, darf sich über hohe Deckungssummen freuen. Für Sachschäden stehen pro Unfall 1.000.000 Euro zur Verfügung. Personenschäden sind pro Unfall mit 7.500.000 Euro abgesichert.

Estland (EST), Lettland (LV) und Litauen (LT)

Die Fahrt durch diese drei Länder ist jeweils durch folgende Deckungssummen abgesichert: Für Personenschäden wird in Höhe von 2.500.000 Euro gehaftet. Für Sachschäden stehen 500.000 Euro zur Verfügung.

Finnland (FIN)

In Finnland kommt die Versicherung für Personenschäden in unbegrenzter Höhe auf. Sachschäden sind durch einen Maximalbetrag von 3.300.000 Euro gedeckt.

Frankreich (F)

Geht die Ausfuhr mit der grünen Versicherungskarte durch Frankreich, so liegen Deckungssummen für Sachschäden in Höhe von 1.000.000 Euro vor. Personenschäden sind in unbegrenzter Höhe gedeckt.

Griechenland (GR)

In Griechenland sind Sie bei jedem Unfall für 750.000 Euro versichert. Dies gilt sowohl für Personenschäden als auch für Sachschäden.

Großbritannien (GB)

Die Übernahme von Personenschäden erfolgt in Großbritannien in unbegrenzter Höhe. Für Sachschäden existiert ein Limit von 1.197.000 Euro pro Unfall.

Iran (IR)

Die Versicherung übernimmt im Iran entstandene und von Ihnen verursachte Personenschäden in voller Höhe. Für Sachschäden steht jedoch nur eine Deckungssumme von 1.000 Euro zur Verfügung.

Irland (IRL)

Sollte es bei der Überführung mit der grünen Versicherungskarte nach Irland zu einem Unfall kommen, so haftet die Versicherung für bis zu 100.000 Euro bei Sachschäden. Bei Personenschäden werden Summen in unbegrenzter Höhe übernommen.

Island (IS)

Bei einem Unfall in Island zahlt die Haftpflichtversicherung im Höchstfall 11.491.000 Euro, wenn Personenschäden dabei entstanden sind. Handelt es sich um Sachschäden, liegt der Höchstbetrag bei 1.743.000 Euro.

Israel (IL)

In Israel gibt es keine Pflichtversicherung für Sachschäden. Personenschäden werden dagegen in unbegrenzter Höhe übernommen.

Italien (I)

In Italien sind Sie sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden für 760.000 Euro versichert.

Kroatien (HR)

Ihre Haftpflichtversicherung übernimmt bei der Überführung in Kroatien Personenschäden in Höhe von maximal 481.000 Euro. Unfälle mit Sachschäden sind bis zu einem Betrag von 206.000 Euro gedeckt.

Luxemburg (L)

Luxemburg kann durch eine überschaubare Größe und eine kulturelle Vielfalt überzeugen. Ebenso überzeugend sind die Deckungssummen, die in unbegrenzter Höhe vorliegen.

Malta (M)

Die Fahrt durch Malta ist mit maximal 2.500.000 Euro für Personenschäden und mit 500.000 Euro für Sachschäden gesichert.

Mazedonien (MK)

In Mazedonien stehen die Deckungssummen pro Unfall zur Verfügung. Bei Personenschäden liegt die Höchstdeckungssumme bei 100.000 Euro. Sachschäden sind mit maximal 50.000 Euro pro Unfall gedeckt.

Moldawien (MD)

Die Versicherungen zahlen für Unfälle in Moldawien relativ wenig. Personenschäden sind mit 43.000 Euro gedeckt. Sachschäden mit gerademal 30.7000 Euro.

Montenegro (MNE)

Die Versicherung deckt Ihren Unfall in Montenegro mit moderaten Summen ab. Kommt es zu Personenschäden, so stehen höchstens 150.000 Euro zur Verfügung. Für Sachschäden ist ein Maximum von 80.000 Euro vorgesehen.

Niederlande (NL)

Im Land der Tulpen und der Klomps (Holzschuhe) können Sie unbeschwert reisen. Personenschäden sind pro Unfall mit 5.000.000 Euro abgesichert. Etwaige Sachschäden sind mit 1.000.000 Euro pro Unfall abgedeckt.

Norwegen (N)

Passiert Ihnen ein Unglück in Norwegen, so haftet Ihre Versicherung für Personenschäden bei Unfallgegnern in unbegrenzter Höhe. Die Übernahme von Sachschäden ist auf 1.230.000 Euro begrenzt.

Österreich (A)

Die Deckungssummen für das bergige Österreich liegen für Personen- und Sachschäden bei 7.000.000 Euro.

Polen (PL)

Sollten Sie Ihre Ausfuhr mit der grünen Versicherungskarte nach Polen geplant haben, so haftet Ihre Versicherung für Personenschäden für 2.500.000 Euro pro Unfall. Für Sachschäden stehen 1.000.000 Euro pro Unfall zur Verfügung.

Portugal (P)

In Portugal deckt die Haftpflichtversicherung pro Unfall 2.5000.000 Euro, wenn es sich um Personenschäden handelt. Sachschäden werden in Höhe von 730.000 Euro pro Unfall übernommen.

Rumänien (RO)

In Rumänien sind Sie mit unseren Versicherungen auf der richtigen Seite. Es stehen für Personenschäden pro Unfall maximal 5.000.000 Euro zur Verfügung. Sachschäden sind für 1.000.000 Euro pro Unfall abgesichert.

Russland (RUS)

Bei der Überführung in das kalte Russland sind Sie sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden mit einer Deckungssumme von 4.000 Euro versichert.

Schweden (S)

In Schweden stehen sowohl für Sach- als auch für Personenschäden insesamt maximal 34.000.000 Euro zur Verfügung.

Schweiz (CH)

Die Schweiz ist als äußerst sicheres Land bekannt. Das gilt auch für die Versicherungen. Im Falle entstandener Personenschäden haftet die Versicherung mit 4.100.000 Euro. Kommt es zu Sachschäden, so stehen immerhin maximal 2.800.000 Euro zur Verfügung.

Serbien (SRB)

Sachschäden werden in Serbien mit bis zu 156.000 Euro versichert. Für Personenschäden kommt die Versicherung mit maximal 76.000 Euro auf.

Slowakische Republik (SK)

In der Slowakei kommt die Versicherung für Personenschäden in Höhe von maximal 2.5000.000 Euro auf. Sachschäden sind mit 500.000 Euro abgesichert.

Slowenien (SLO)

Auf Ihrer Reise durch Slowenien sind Sie mit Deckungssummen in Höhe von 3.700.000 Euro für Personenschäden und 500.000 Euro für Sachschäden abgesichert.

Spanien (E)

In Spanien bieten Ihnen die Versicherungen sehr großzügige Höchstdeckungssummen. Für Personenschäden stehen maximal 70.000.000 Euro zur Verfügung und Sachschäden sind durch 15.000.000 Euro abgesichert.

Tschechische Republik (CZ)

Die Versicherung haftet in der tschechischen Republik für maximal 1.417.000 Euro. Sowohl bei Personen- als auch bei Sachschäden.

Tunesien (TN)

In Tunesien deckt die Versicherung jegliche Schäden in unbegrenzter Höhe ab.

Türkei (TR)

Die Deckunssummen für die Türkei betragen 220.000 Euro bei Personenschäden und 400.000 Euro bei Sachschäden.

Ungarn (H)

Im Falle eines Unfalls in Ungarn haftet die Versicherung mit maximal 5.286.000 Euro bei Personenschäden. Sollte es zu Sachschäden kommen, stehen höchstens 1.762.000 Euro zur Verfügung.

Ukraine (UA)

In der Ukraine bietet die Versicherung einen Schutz in Höhe von 12.500 Euro für Sachschäden. Personenschäden werden in unbegrenzter Höhe übernommen.

Weißrussland (BY)

Geht die Überführung durch Weißrussland und passiert hier ein Unfall, so übernimmt die Versicherung bei Sachschäden bis zu 30.000 Euro. Für Schäden an Personen werden bis zu 10.000 Euro übernommen.

Zypern (CY)

Auf der Insel Zypern stellt die Versicherung bei Personenschäden 30.000.000 Euro maximal zur Verfügung. Bei Sachschäden beteiligt sich die Versicherung mit höchstens 1.000.000 Euro.

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